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EU AI Act

Auch bekannt als: AI Act, AI-Verordnung, Verordnung (EU) 2024/1689

Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) ist die erste umfassende AI-Regulierung weltweit. Er ist seit August 2024 in Kraft und gilt stufenweise. Dieser Eintrag ordnet sachlich ein — er ersetzt keine Rechtsberatung.

Risikobasierter Ansatz

Der AI Act ordnet jede Anwendung einer von vier Klassen zu: Unacceptable, High, Limited und Minimal Risk. Je höher das Risiko, desto strenger die Pflichten. Verbotene Praktiken wie Social Scoring sind untersagt. Was das für den Betrieb bedeutet, beschreibt Responsible AI & AI Act Compliance.

Was Stand Juli 2026 gilt

Seit 02.02.2025 gelten die Verbote und die Pflicht zur AI-Kompetenz im Unternehmen. Seit 02.08.2025 gelten die Pflichten für GPAI-Modelle: Transparenz, Urheberrechts-Policy, Trainingsdaten-Zusammenfassung. Ab 02.08.2026 erhält das EU AI Office volle Durchsetzungsbefugnisse gegenüber GPAI-Anbietern.

Was sich verschiebt

Im Mai 2026 haben Rat und Parlament eine politische Einigung zum „Digital Omnibus” erzielt. Sie verschiebt die Hochrisiko-Pflichten: eigenständige Systeme (Anhang III) auf den 02.12.2027, in Produkte eingebettete Systeme (Anhang I) auf den 02.08.2028. Das Parlament stimmte dem Kompromiss am 16.06.2026 zu, der Rat gab am 29.06.2026 grünes Licht — die Verordnung wird in Kürze im Amtsblatt veröffentlicht. Die GPAI-Pflichten und der Enforcement-Termin 02.08.2026 bleiben davon unberührt.

Warum GPT, Claude & Co. betroffen sind

ChatGPT, Claude und Gemini basieren auf GPAI-Modellen. Die GPAI-Pflichten treffen deren Anbieter — viele haben den GPAI Code of Practice unterzeichnet. Unternehmen als Betreiber tragen vor allem Transparenz- und Kompetenzpflichten.

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Stand: Juli 2026